Institut für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht (IFIWR)

Gegenstand des Instituts

Das Institut ist auf internationales und europäisches Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die am Fachbereich der Hochschule Wismar bestehende Kompetenz in wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts wird gebündelt.

Zum Tätigkeitsbereich des Instituts gehören Forschung, Lehre und wissenschaftliche Veranstaltungen. Auf interdisziplinäre Arbeit und Praxisbezug wird besonderer Wert gelegt.

    Ziele des Instituts

    • Verzahnung und Koordinierung von Forschung und Lehre (z.B. koordinierte Initiierung und Betreuung von Abschlussarbeiten)
    • Vorbereitung und Durchführung thematisch einschlägiger (Ring-) Vorlesungen, Seminare und Kolloquien   
    • Herausgabe einer Schriftenreihe
    • Einbindung in überregionale Forschungszusammenhänge durch Mitarbeit an hochschulübergreifenden Forschungsprojekten
    • Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten

    Arbeitsschwerpunkte

    • Internationales und europäisches Arbeitsrecht
    • Internationales und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Internationales und europäisches Gesellschaftsrecht
    • Internationales und europäisches Vertragsrecht
    • Europäisches Wettbewerbsrecht
    • Internationales und europäisches Zivilprozessrecht
    • Internationales öffentlichen Recht
    • Internationale Zusammenarbeit und Recht

    Wirtschaftsrechtliche Fallstudien in der Lehre

    Das Projektvorhaben „Wirtschaftsrechtliche Fallstudien“, das die webbasierte Umsetzung wirtschaftsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Weiterbildungsinhalte aufzeigt, wurde als Pilotprojekt für den Fachbereich Wirtschaft eingeführt. Ziel des Projektes war der Aufbau einer wirtschaftsrechtlichen Fallstudiensammlung.

    Focus des Projektes ist, unter Nutzung moderner Medien ein mehr praxisorientiertes, unverändert qualitativ hochwertiges sowie didaktisch und inhaltlich aufgewertetes Studium anzubieten. Mit der Methode des aktiv fallbasierten Lernens erwerben die Studierenden Problemlösungskompetenzen, um neue, ähnliche Fälle eigenständig lösen zu können.

    Daneben sollen die jungen Wirtschaftsrechtler neben dem Erlernen betriebswirtschaftlichen und juristischen Wissens mit Hilfe der „Wirtschaftsrechtlichen Fallstudien“ auch in der selbstverständlichen Nutzung der elektronischen Medien angeleitet werden. So werden sie über die Lehrinhalte hinaus auch an neue Anforderungen des Berufslebens herangeführt, die sich aus den Herausforderungen der modernen Gesellschaft ergeben.

    Weiteres Projektziel war, eine webbasierte Form der betriebswirtschaftlichen und juristischen Ausbildung zu etablieren und kontinuierlich auszubauen. Dabei galt es, aus allen Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Feldern Partner zu gewinnen, welche wirtschaftsrechtliche Vorgänge in Form von Fallstudien zur Verfügung stellen.

    Vor dem Hintergrund sich ständig wandelnder rechtlicher Grundlagen hat die Hochschule Wismar sich zur Aufgabe gemacht, der Vermittlung von »Schlüsselqualifikationen« im Studium eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen. Im Rahmen der „Wirtschaftsrechtlichen Fallstudien“ sollen Fähigkeiten in der Selbstorganisation und -reflexion, der Arbeit im Team, der Entscheidungsfähigkeit, des Zeitmanagements sowie Fähigkeiten, komplexe Aufgaben zu strukturieren, geschult werden.

    Ansprechpartner