Forschung

Achtung – Neuerscheinung! Gebauer/Wiedmann, Europäisches Zivilrecht, 3. Aufl. München 2021.

Das Werk erläutert umfassend die Auswirkungen europäischer Regelungen auf das deutsche Privatrecht. Es bandelt dabei sowohl das materielle Zivilrecht mit dem BGB und den relevanten Nebengebieten als auch das Zivilverfahrensrecht, das Internationale Privatrecht sowie den Rechtsschutz. Professor Tolani kommentiert das auf Grundlage der Mediationsrichtlinie im Jahre 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediationsförderungsgesetz), das im Jahre 20216 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie die EU-Verordnung über Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung).

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog als Wunderwaffe – eine kritische Würdigung, in: Althammer/Schärtl, Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag, Tübingen 2021, S. 97 - 118.

Vor dem Hintergrund des des Urteils des V. Zivilsenates des BGH vom 09.02.2018 (BGH NJW 2018, 1542 ff.) stellt Professor Tolani die Frage nach einer Berechtigung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog und zeigt konkrete Möglichkeiten seiner Begrenzung auf.

Achtung – Neuerscheinung! Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. Baden-Baden 2020.

Der Kommentar ist die erste Wahl für alle Fragen zum Recht der Zwangsvollstreckung. Professor Tolani kommentiert die vollstreckungsrechtlich relevanten Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 39-61 EuErbVO) sowie des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (§§ 3-30 IntErbRVG).

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse: UmwelthaftungsrR (Umwelthaftungsrecht)

Prof. Dr. Madeleine Tolani übernimmt die Bearbeitung von Prof. em. Dr. Jürgen Kohler.

Die für das Jahr 2025 geplante Neuerscheinung wird die Kommentierung des Umwelthaftungsrechts auf den aktuellen Stand bringen. Sie umfasst die allgemeine delikts- sowie die gefährdungs- und aufopferungshaftungsrechtlichen Ansprüche. Insbesondere werden Ansprüche aus BGB, Umwelthaftungsgesetz, Atomgesetz, Bundesberggesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Gentechnikgesetz, Haftpflichtgesetz und Wasserhaushaltsgesetz behandelt.

Anwendbares Recht im deutsch-amerikanischen Erbfall, in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2019, S. 613-620 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Udo Büdding, LL.M. Golden Gate University)

Der US-amerikanische Staatsangehörige E lebt in Hamburg, wo er einen Schlaganfall erleidet und nach dem 16.8.2015 ohne letztwillige Verfügung verstirbt. Er hinterlässt ein Apartment in San Diego, ein weiteres in Honolulo, ein Haus in Hamburg sowie Bankanlagen bei einem Finanzinstitut in San Francisco. Welches Recht ist anwendbar?

Hier gilt zu beachten, dass die Anwendung des US-amerikanischen Rechts zu ganz anderen, praktisch bedeutsamen Ergebnissen führen kann als die Anwendung deutschen Rechts, da einige typische common-law-Prinzipien erheblich von den Grundsätzen des civil law abweichen. So wird zB in der Nachlassmasse nach common law grundlegend zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen unterschieden, mit der möglichen Folge einer Nachlassspaltung, wohingegen im civil law der Nachlass als eine Einheit betrachtet wird, was allerdings praktisch nicht immer durchführbar ist. Die Nichtexistenz eines Pflichtteilsrechts, die Nichtanwendung des Prinzips der Universalsukzession sowie besondere formale Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen sind weitere Besonderheiten des common law.

Die seit 17.8.2015 auf grenzüberschreitende Erbfälle anzuwendende Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat die Bestimmung des anwendbaren Rechts aufgrund der Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers gegenüber dem vom Staatsangehörigkeitsprinzip geprägten Erbkollisionsrecht vieler Mitgliedstaaten grundlegend reformiert. Dies stellt die Erbrechtspraxis vor neue Herausforderungen auch im Hinblick auf Erbfälle mit einem Bezug zu Drittstaaten, die als Folge des Prinzips der universellen Anwendung der EuErbVO betroffen sind.

Der gemeinsam mit dem deutsch-kalifornischen Rechtsanwalt Udo Büdding, LL.M. (Golden Gate University) verfasste Beitrag erläutert die Konsequenzen des neuen Kollisionsrechts nach der EuErbVO für den deutsch-amerikanischen Erbfall und veranschaulicht die Problematik anhand verschiedener Beispielsfälle.