Zugangsbeschränkungen // Corona

Ein Aushang an der Hörsaaltür weist auf die aktuellen Zugangsregeln hin.
Ein Aushang an der Hörsaaltür weist auf die aktuellen Zugangsregeln hin.

Es gilt

  • die 3G+ Regel in der Lehre
    entsprechend der Ausnahmeregelungen bei zwingend zu nutzenden besonderen Lehr-/Lernräumen (Labore, Werkstätten, Ateliers) sowie in Prüfungen, die nicht digital durchgeführt werden können.
    Das heißt, dass alle Studierenden an jedem Tag, an dem sie zum Campus kommen, den Lehrenden einen tagesaktuellen (24h gültigen) Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.
  • die 3G Regel am Arbeitsplatz
    Das heißt, dass entsprechend der sogenannten betrieblichen 3G-Regelungen bis zum 19. März 2022 : alle an der Hochschule Beschäftigten, wozu z. B. auch studentische Hilfskräfte gehören, einmalig der Personalabteilung ein Geimpft- oder Genesen-Zertifikat zur Registrierung vorlegen müssen.
    Ungeimpfte haben täglich vor Betreten der Arbeitsstätte den Nachweis eines negativen Coronatests zu erbringen. Für diese Personengruppe besteht die zentral organisierte Möglichkeit die notwendigen Selbsttests unter Aufsicht durchzuführen.
    Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
  • die 2G+ Regel für spezielle Angebote
    Das heißt, dass ausschließlich die Personen z. B. an Sportkursen teilnehmen dürfen, die geimpft oder genesen sind und eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorlegen können. Non-2G-Personen wird kein Zutritt gewährt.

In unserer Hochschulbibliothek werden zwei Bereiche unterschieden, der Freihandbereich (3G) und der Lesesaal (3G+). Zu beiden haben derzeit grundsätzlich nur Hochschulangehörige (Beschäftigte und Studierende) Zutritt. Besucherverkehr ist nicht gestattet.

Auf die jeweils geltenden Zugangsbeschränkungen wird auch durch Plakate an den Gebäudeeingängen bzw. Räumlichkeiten hingewiesen.

Das generelle Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weiterhin verpflichtend.

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