Maßgebend für das Handeln ist
1. die aktuelle SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulangehörige, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Diesen Hochschulangehörigen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, den Campus und die Gebäude der Hochschule zu betreten.
- Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem oder in der ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.
- Diese Regelung gilt auch für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.
SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 11.8.2020
2. der Hygieneplan der Hochschule Wismar, in dem die Meldekette verankert ist. Auf der Webseite und im internen Webportal ist ein Corona-Meldeformular hinterlegt, das bitte unbedingt ausgefüllt werden muss:
- bei Einreise aus einem Risikogebiet (international und national)
- wenn Sie die Information erhalten, dass SIe positiv auf Covid-19 getestet wurden
- bei Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten
- bei mehreren typische Symptomen lt. Robert-Koch-Institut
Die Angaben werden streng vertraulichen behandelt und zur Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Landkreis Nordwestmecklenburg bzw. für den Standort Warnemünde in Rostock notwendig. Sie dienen vor allem der Abgrenzung von Maßnahmen im unmittelbaren Bereich ohne den Gesamtbetrieb unserer Hochschule einstellen zu müssen. Die Meldung auf dem Formular ersetzt nicht Ihre Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort.