KMK-Verständigung zu Semesterablauf // Corona

Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat sich am vergangenen Freitag, dem 3. April 2020, auf ein Vorgehen verständigt, das einheitliche Bedingungen an allen Hochschulen in Deutschland im Hinblick auf die Fristen des laufenden Sommersemesters und des kommenden Wintersemesters gewährleisten soll.

Allerdings bildet dieses Vorgehen die Situation der Hochschule Wismar nicht im Einzelnen ab. Wir werden uns weiterhin darum bemühen, dass unsere Studierenden das Sommersemester 2020 möglichst verzugslos abschließen können. Dabei hilft uns die Zusage der Staatssekretärin im Bildungsministerium, dass - natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtlage dies zulässt - mit der Durchführung der Abiturprüfungen im Mai auch die Hochschulen die Prüfungen auch mit physischer Präsenz der Beteiligten wieder aufnehmen können, selbstverständlich unter den gleichen Bedingungen wie in den Schulen.

Wir streben danach, dass die bereits immatrikulierten Studierenden im kommenden Wintersemester früher als zu dem in der KMK-Verständigung genannten 1.11.20 wieder mit den Lehrveranstaltungen beginnen können. Den siebenwöchigen, aus unserer Sicht unnötigen Aufschub werden wir versuchen möglichst vollständig zu vermeiden. Allenfalls für die Erstsemester könnte aufgrund der nach hinten verschobenen Abiturprüfungen eine gewisse zeitliche Verschiebung nötig sein. Da wir jedoch nicht am "Dialogorientierten Serviceverfahren" der Studienplatzvergabe teilnehmen, sollte es uns möglich sein, auch diesen Studierenden einen normalen Studienbeginn im September oder spätestens Oktober zu ermöglichen.  

Das Rektorat wird über die weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang stets aktuell informieren.

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