Hinweise zur Anwendung der Selbsttests // Corona

Testungen mittels Selbsttest helfen dabei, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen. Sie sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob eine Person aufgrund einer akuten Corona Virus-Infektion aktuell ansteckend ist. In Studien- und Forschungseinrichtungen und am Arbeitsplatz können die Selbsttests einen Beitrag zur Verhinderung der Infektionsausbreitung leisten. Die Landesregierung hat deshalb den Einsatz von Selbsttests auch in den Hochschulen voran gebracht. Aus dem Zentrallager des Landesamtes für Innere Verwaltung sind nun Selbsttests für zunächst einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Diese Selbsttests sind inzwischen in alle Bereiche der Hochschule Wismar verteilt worden. Dafür danken wir allen Mitwirkenden.

Testen sollen sich nach Ostern

  • Beschäftigte einmal wöchentlich unmittelbar vor dem erstmaligen Antritt des Dienstes in der Präsenz einer laufenden Kalenderwoche. Der Selbsttest wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt.
  • Studierende einmal wöchentlich, bevor sie an der ersten Präsenzveranstaltung der Kalenderwoche teilnehmen. Näheres regeln die Fakultäten.

Der uns zur Verfügung stehende COVID-19 Selbsttest (AMP Rapid Test von AMP Diagnostics)  ist einfach in  der Anwendung;  in  der  Gebrauchsinformation  werden  alle  Schritte  für  die  Entnahme  einer Probe, die Testdurchführung und die Testergebnisdarstellung ausführlich erklärt. Eine Video-Anleitung zur Anwendung des Selbsttests dazu wurde kurzfristig vom E-Learning Team professionell produziert.

Es bleibt zu beachten, dass das Ergebnis des Selbsttests lediglich eine Momentaufnahme für den jeweiligen Tag anzeigt.

  • Bei einem POSITIVEN Testergebnis liegt der Verdacht einer aktuellen COVID-19 Infektion vor. Bitte umgehend Hausärztin oder Hausarzt oder örtliches Gesundheitsamt kontaktieren und örtliche Richtlinien zur Selbstisolation einhalten. PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen lassen. Eine gesetzliche  Meldevorgabe besteht zu diesem Zeitpunkt noch nicht.  Dennoch werden Hochschulangehörige dringend dazu angehalten, die Corona-Meldekette auszulösen.
  • Bei einem NEGATIVEN Testergebnis weiterhin alle geltenden Regeln betreffend Kontakten beachten und Schutzmaßnahmen einhalten. Ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme und kann das Vorhandensein von SARS-CoV-2 Viren nicht generell ausschließen. Im Verdachtsfall Test nach 1 bis 2 Tagen wiederholen. Nach einem negativen Testergebnis können Sie die Dienststelle wie vorgesehen aufsuchen und Ihren Dienst entsprechend den Maßgaben des Hygieneplans verrichten.
  • Bei einem UNGÜLTIGEN Testergebnis Test wiederholen und Beschreibung des Testablaufs genau befolgen. Ist auch das Ergebnis des wiederholten Tests ungültig Arzt oder COVID-19 Abstrichzentrum kontaktieren.

Lassen Sie uns gemeinsam einen weiteren Beitrag zu einer Abschwächung des Infektionsgeschehens leisten. Nutzen Sie bitte die Selbsttests. Wenn in derselben Kalenderwoche ein weiterer Test notwendig ist, nutzen Sie bitte das Bürger-Testzentrum auf dem Campus der Hochschule Wismar und vereinbaren dort einen Termin.

Wir wünschen Ihnen Frohe Osterfeiertage und bleiben Sie gesund.

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