In Präsenz auf dem Campus dürfen
selbstverständlich unter strikter Einhaltung unseres Hygienekonzepts (u. a. permanentes Tragen einer med. Maske, ständiges Wahren der Mindestabstände)
und nach Durchführung eines Selbsttests aller Beteiligten am Morgen jedes Präsenztages,
nur noch Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, auf die Folgendes zutrifft:
- sie müssen zwingend in speziell ausgestatteten Räumen (Laboren, Werkstätten) stattfinden
- sie sind zwingend und unabdingbar zum Erreichen des Abschlusses bzw. als Prüfungsvoraussetzung.
Hier ist ein strengerer Maßstab anzulegen als zuletzt, d. h . auch die genannten Lehrveranstaltungen sind auf das absolut unvermeidlicheMaß zu reduzieren und wenn irgend möglich durch online-Formate zu ersetzen. Die bisherige Ausnahme für Lehrveranstaltungen für Studierende des ersten Fachsemesters entfällt.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Nordwestmecklenburg (bzw. für den Standort Warnemünde die Inzidenz in der Hansestadt Rostock) über 200 steigen, könnten wir gezwungen sein auch diese Ausnahme beenden zu müssen.
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