Aktuell gültige Ordnungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verabschiedet wurden, dienen in erster Linie dazu die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern bzw. zu stoppen. Bei dem Umfang und Inhalt der verbindlichen Regeln fällt es auch unseren Hochschulangehörigen nicht immer leicht relevante Angaben herauszufiltern, um korrekt handeln zu können.
Zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung hat unser Bildungsministerium allen Hochschulen unseres Landes zwei Übersichten unseres Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt, die in unserer Corona-Dateisammlung abgelegt sind:
In beiden Übersichten wird nach nationalen und internationalen Reisen unterschieden. Dabei werden Regeln folgender Ordnungen betrachtet:
- der Einreiseverordnung,
- der Corona-Landesverordnung M-V und
- der Quarantäneverordnung M-V
Sehr übersichtlich werden ja/nein-Aussagen abgebildet zu
- Anmeldepflicht
- Testpflicht
- Einreiseverbot und
- Quarantänepflicht
In Abhängigkeit von nationalen und internationalen Reisen werden Ein- oder Rückreise sowie Einreisen aus unterschiedlichen Risikogebieten betrachtet.
Während in der ersten Tabelle die Paragrafen und Absätze in den verschiedenen Verordnungen angegeben sind, werden in der zweiten Tabelle die einzelnen Ausnahmen aufgelistet.
Auch weiterhin gilt:
Dienstreisen ins Ausland und in deutsche Risikogebiete sind weiter untersagt.
Alle Hochschulangehörigen werden aufgefordert bei jeder geplanten Privatreise abzuwägen, ob sie zwingend notwendig ist. Die Warnungen des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen touristischen Reisen sind ebenso zu beachten wie die Einhaltung der notwendigen Absprachen mit den Vorgesetzten vor Antritt einer Reise und die ggf. notwendige Selbst-Meldung im Corona-Meldeformular.