Für alle 46 Teilnehmer, darunter 18 Stimmberechtigte Senatsmitglieder, war die zweite Sitzung im Sommersemester 2020 eine Premiere. Denn anders als in den knapp 26 Jahren Senatsgeschichte fand die 18. Sitzung des XI. Senats nicht in einem Raum auf dem Wismarer Campus oder am Standort Malchow/Poel bzw. Rostock-Warnemünde statt, sondern im digitalen Raum inklusive elektronischer und gesicherter Akteneinsicht sowie geheimer Abstimmung.
In Vorbereitung auf die Sitzung wurde auch erstmalig die Einsicht in eine Berufungsakte auf elektronischem Wege unter Wahrung der strengen Datenschutzanforderungen ermöglicht. Dazu wurde vom E-Learning-Zentrum die neue Funktion „Tresor“ in StudIP freigeschaltet und umfangreiche Unterstützung bei der hochschulweit erstmaligen Verwendung geleistet.
Unter Leitung des Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Krohn wurden eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet, die u. a. einen Berufungsvorschlag, die Umwidmung einer Professur, die Verabschiedung von Satzungen und Satzungsänderungen, die Bekanntmachung zur Wahl einer Prorektorin/eines Prorektors sowie Berichte beratender Mitgliederumfasste. Auch Gäste konnten den öffentlichen Teil der Sitzung verfolgen.
Um während des durch die Coronakrise bedingten Kontaktverbots die Gremienarbeit fortsetzen zu können, war bereits am 27. März vom Rektor, Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister, eine Satzung unterzeichnet worden. Sie stellt die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Gremien und Organe an der Hochschule Wismar abweichend von den bestehenden Regelungen sicher. Beratungen und Beschlussfassungen aller Hochschulorgane dürfen danach über technische Verfahren – insbesondere Telefon- und Videokonferenzen – durchgeführt werden. Auch geheime Abstimmungen sind zulässig, sofern dafür technische Verfahren genutzt werden, die anonyme Stimmabgaben ermöglichen.
Damit das Beratungspensum im laufenden Semester ohne Präsenzveranstaltungen bewältigt werden kann, vereinbarte der XI. Senat eine zusätzliche Sitzung am 30. April 2020 durchzuführen.