Bundeskanzlerin zur Hochschullehre // Corona

Für die Hochschulen wurde durch die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder Folgendes beschlossen:

"... In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.“

Dieser Beschluss wird Grundlage für den zu erneuernden Erlass für die Hochschulen in unserem Land werden.
Das Bildungsministerium geht davon aus, dass die Rektor_innen und Hochschulkanzler_innen  einen Entwurf des Erlasses ggf. schon heute erhalten, sodass dieser gemeinsam beraten werden kann. Danach ist die Änderung des Erlasses abzuwarten.

Die Umsetzungsstrategie unserer Hochschule wird den Angehörigen  umgehend im internen Webportal und auf der Hochschulwebseite bekannt gegeben.

 

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