Das Bildungsministerium M-V reagiert mit einer kurzfristigen Änderung der Erlasslage auf den Anstieg der Infektionszahlen im Land.
- Von sofort an bis einschließlich Freitag, dem 18.12.2020, dürfen nur noch solche Lehrveranstaltungen, die spezielle Labore, Werkstätten oder Arbeitsräume an der Hochschule erfordern, und Prüfungen, die nicht in digitaler Form abgenommen werden können, in Präsenz durchgeführt werden. Es gibt keine generelle Ausnahme mehr für Lehrveranstaltungen im ersten Fachsemester der Studiengänge.
- Von diesem Datum an bis zum 10.01.2021 sind keinerlei Lehr- oder Prüfungsveranstaltungen in Präsenz zulässig. Die Hochschule ist also für drei Wochen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb in Präsenz komplett geschlossen.
- Von Montag, dem 11.01., bis Freitag, dem 15.01.2021, sind dann wieder ausschließlich die oben unter 1. genannten Lehr- und Prüfungsveranstaltungen in Präsenz erlaubt.
Außerdem dürfen Präsenzveranstaltungen zur Vorbreitung und Durchführung der Prüfungen am Studienkolleg in Präsenz durchgeführt werden. Alle noch zulässigen Präsenzveranstaltungen sind unter strikter Beachtung des Hygieneplans der Hochschule durchzuführen.
Der neue Erlass gilt bis zum 15.01.2021, also bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Wintersemesters.