Häufig gestellte Fragen zum Studiengang Wirtschaftsinformatik

Benötige ich Vorkenntnisse in der Programmierung?
Nein - es wird im ersten Semester mit dem Modul "Einführung in die Programmierung" begonnen.

Muss ich besonders gut in Mathe sein?
Nein - aber falls in der Vergangenheit bei Dir größere Schwierigkeiten auftraten, bist Du an der Hochschule Wismar gut betreut. Zusätzlich zu den Vorlesungen und Seminaren findet wöchtenlich ein Tutorium und Propädeutikum statt, um jegliche Wissenslücken zu schließen.

Was kann ich denn später damit machen?
Neben gut bezahlten Einstellungen als Ökonom oder Informatiker kannst du auch Dein Verständnis beider Disziplinen nutzen, um in Führungspositionen zwischen Wirtschaft und Informatik zu vermitteln. Generell stehen Dir mit WI alle Türen offen.

Wie ist der Zusammenhalt im Studiengang denn so?
Die Semester unterstützen sich gegenseitig mit Wissen und Unterlagen für Module und Prüfungen. Semesterübergreifende Lerngruppen sind dabei nicht selten. Aber auch in der Freizeit sind wir gut mit einander verknüpft und treffen uns für gemeinsames Grillen, Spiele-Abende oder sonstige Ausflüge.

Lerne ich auch mit Wirtschaftsinformatik leicht neue Leute kennen?
Ja - die Hochschule Wismar bietet viele Aktivitäten an, in welchen Du Kommilitonen verschiedenster Studiengänge kennenlernen kannst: von Sport über Ausflüge bishin zum Lernen. Der Studentenclub "Block 17 e.V.", welcher sich direkt auf dem Campus unter Haus 17 befindet, veranstaltet jede Woche verschiedene Parties und Events (Bierpong, Konsolen-Turniere, Karaoke, Film-Abende...).

Häufig gestellte Fragen zum Studieren in Wismar

--> Allgemeines:

Wie erhalte ich meine Matrikelnummer und wozu braucht man die?
Bei der Einschreibung (Immatrikulation) erhält jeder Studierende eine Matrikelnummer. Diese muss bei Rückfragen oder Anträgen in der Verwaltung (z.B. Servicepoint) und bei Prüfungen angegeben werden. Also habt die Matrikelnummer immer parat!

Wie bekomme ich den Studierendenausweis und wozu brauche ich den?
Die Chipkarten werden in der ersten Vorlesungswoche des Semestern ausgegeben. Die Bekanntgabe der genauen Termine erfolgt über die Fakultät. Dieser Ausweis berechtigt euch z.B. Mensa, Bibliothek und den Kopierservice zu nutzen und dokumentiert den Studierendenstatus. Jeweils zu Semesterbeginn ist der Ausweis zu verlängern, nachdem ihr den Semesterbeitrag gezahlt habt und die Rückmeldung für das neue Semester erfolgt ist.

Was macht man, wenn der Studierendenausweis verloren geht?
Dann solltet ihr umgehend zum Servicepoint gehen, damit der Studierendenausweis gesperrt wird und ihr einen neuen Ausweis beantragt. Das ist allerdings gebührenpflichtig!

--> Leistungspunkte:

Was sind eigentlich Credit Points (CP)?
Das sind Leistungspunkte, die man mit samt der Note im Bachelor- oder Masterstudium für eine Prüfungsleistung erhält.Diese CP's spiegeln den Aurbeitsaufwand wieder, den die Lehrveranstaltung mit sich bringt. Ein CP entspricht genau 30 Arbeitsstunden.

Woher weiß man, wie viele Leistungspunkte man bekommen kann?
In der Prüfungs- und Studienordnung ist angegeben, mit wie vielen CP ein Modul bzw. eine Prüfung bewertet wird. Pro Semester sollte jeder etwa 30 CP gesammelt haben.

--> Studienfinanzierung:

Wie kann man sein Studium finanzieren?

  • Finanzierung durch Familienangehörige
  • Föderung durch BAföG
  • Nebenjob
  • Studienkredite
  • Stipendien
  • uvm.

Viele Infos zur Studienfinanzierung findet ihr unter www.studienfinanzierung.de

BAföG-Beratung
Lasst euch beraten - insbesondere bei einem beabsichtigten Fachrichtungswechsel, bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung, bei drohender Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder bei beabsichtigter Inansprchnahme der Studienabschlusshilfe oder desBildungs- bzw. Studienkredits. Dann geht einfach rechtzeitig mit euren Anliegen zur BAföG-Beratung!

Studienstarthilfe

  • Starthilfe bis zu 1000 Euro ab dem Wintersemester 2024/25
  • Vorrausetzung beziehen einer Sozialleistung durch sich selbst oder der Eltern
  • Bund-ID benötigt für den Antrag (online)

Wie hoch ist der BAföG- Grundbedarf?

  • Grundbedarf seit WS 2024/25:      475 €
  • Wohnbedarf (bei Eltern wohnend):  59 €
  • Wohnbedarf (nicht bei Eltern wohnend): 380 €
  • (eigenständige) Krankenversicherung: 102 €
  • (eigenständige) Pflegeversicherung: 35 €

Eine Bescheinigung der Krankenkasse muss vorgelegt werden!

Wovon ist die Höhe der Förderung abhängig?

  • eigenes Einkommen und Vermögen (Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum)
  • auch Ausbildungsvergütung zählt (Praktikumsvergütung)
  • Einkommen der Ehegatten (aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes)
  • Einkommen der Eltern (Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes)

Was wird noch berücksichtigt?
Ja, Steuern, Aufwendungen für die soziale Sicherung, Unterhaltspflicht der Eltern für Geschwister, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge sind einkommensmindernd

Wie wird das Vermögen berechnet?
Der Wert des Vermögens der Studierenden ist grunsätzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung zu bestimmen.

Gibt es Freibeträge?
Ja, ein kumulativer Vermögenswert in Höhe von 8.200€ (inkl. des Zeitwert eines Kfz) bleibt anrechnungsfrei

Gibt es eine Altersgrenze für BAföG?

  • Wenn das Studium nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird, gibt es normalerweise kein BAföG mehr
  • Mit dem Master-Studium muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen werden.

-> Gibt es bei der Altersgrenze nicht doch noch Ausnahmen?

  • Ja, die gibt es, hier können persönliche und familiäre Gründe eine Rolle spielen
  • Lasst euch dabei am besten vom BAföG-Amt beraten :)

Förderungshöchsdauer
Wie lange wird eigentlich gefördert?

Höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit des Studienganges. (steht auf der Studienbescheinigung)

-> Gibt es hierbei auch Ausnahmen?
Ja, bei Überschreitung der Regelstudienzeit wegen:

  • schwerwiegende Gründe (z.B. Krankheit)
  • Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Gremien
  • Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder Behinderung
  • Erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussprüfung (§ 15 Abs. 3 BAföG)

Elternunabhängige Förderung
In bestimmten Fällen wird auch unabhängig von den Eltern gefördert:

  • Überschreitung der Altersgrenze aus persönlichen und familiären Gründen, z.B. Pflege und Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren ohne Unterbrechung
  • vorherige Erwerbstätigkeit (fünf Jahre erwerbstätig nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • vorherige Erwerbstätigkeit bei drei Jahren Berufstätigkeit nach mindestens dreijähriger Berufsausbildung
  • Beginn des Ausbildungsabschnittes nach Vollendung des 30. Lebensjahres

Fachrichtungswechsel:
Was ist, wenn ich nochmal wechseln möchte?

Ein Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (neigungs o. eignungsbedingt) ist bis zum Ende des 3. Fachsemesters möglich. Aus unabweisbarem Grund kann der Wechsel jederzeit beantragt werden. Ein unabweisbarer Grund liegt immer dann vor, wenn dieser eine Weiterförderung des mit dem Studium angestrebten Berufsziel undmöglich macht. Er ist dem BAföG-Amt unverzüglich anzuzeigen.

Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester muss folgendes eingereicht werden:

  • Leistungsübersicht nach Abschluss des 4. Fachsemesters

Wie läuft es mit der BAföG Rückzahlung ab?
Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches  Darlehnen gewährt. Die Darlehensschuld ist auf 10.010 € beschränkt. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wird die Rückzahlung des Darlehens vom Bundesverwaltungsamt in Köln gefordert. Die ratenweise Rückzahlung ist möglich.
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt:
50758 Köln, Hotline: 022899 358-4500
Diejenigen, die auch 20 Jahre nach Beendigung des Studium finanziell nicht in der Lage sind, das anteilige Darlehen zurückzuzahlen, werden von der Restschuld befreit. Mit BAföG müsst ihr also keine Angst vor Verschuldung haben!

Ist ein Auslandssemester auch förderungsfähig?
Ja, ein Auslandssemester oder ein mindestens drei Monate umfassendes Praktikum im Ausland sind nach BAföG förderungsfähig. Für die Auslandsförderung sind bestimmte und somit zum Teil andere Studienwerke zuständig. Für ein Auslandssemester in Schweden fördert das Studierendenwerk Rostock-Wismar die Studierenden.

BAföG-Beratung vor Ort
Campus Wismar, Haus 1, Raum 149
Telefon: 03841-753-71-05
Mittwoch, ungerade KW
9:00 - 11:30 Uhr und 12:00 - 13:30 Uhr
Sprechzeiten auch am Hauptsitz in Rostock:
Telefon: 0381 4592-600
E-Mail: bafoeg@stw-rw.de
www.stw-rw.de/studienfinanzierung/bafög

-> Stipendien und Förderung
Deutschlandstipendium:

Seit 2012 bietet die HS Wismar ihren Studierenden die Möglichkeit, sich für das Deutschlandstipendium zu bewerben. Es fördert begabte und engagierte Studierende an Hochschulen in Deutschland. Neben guten Noten zählen bei des Deutschlandstipendium auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen - etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Die Höhe beträgt 300 € pro Monat für ein Jahr. Die Finanzierung übernehmen Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen unserer Region und der Bund. Die Stipendien werden zunächst für die Dauer von zwei Semestern vergeben (beginnend ab WS). Eine Verlängerung der Stipendien ist möglich, sofern die Haushaltsrechtlichen Vorraussetzungen dafür gegeben sind.
Über die Vergabe des Deutschlandsstipendiums entscheidet die Auswahlkommission nach bestimmten Kriterien (weitere Infos auf der Internetseite).
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online, Fristbeginn ist jährlich Ende April. Alle notwendigen Informationen (auf Deutsch und Englisch) findet ihr auf www.hs-wismar.de/deutschlandstipendium
Dido Ariane Braun
Telefon: 03841 753-7749
E-Mail: deutschlandstipendium@hs-wismar.de

-> Mentoring für Studentinnen
Hier dreht sich alles um einen selbstbewussten Berufseinstieg: Im Mentoring coachen erfahrene Mentor*innen aus der Wirtschaft Studentinnen unserer Hochschule in persönlichen und fachlichen Belangen. Über zehn Monate hinweg profitieren die Mentees sowohl von der Expertise ihrer Begleiter*innen als auch von intensiven Workshops zur persönlichen Weiterentwicklung. Und vernetzen sich interdisziplinär und landesweit - wie die Mentor*innen auch. Das KarriereStartMentoring M-V ist ein Verbundprojekt der Hochschulen Wismar, Stralsund und Neubrandenburg und wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes MV.
Jana Thies
Telefon: 03841 753-7534
E-Mail: mentoring@hs-wismar.de
www.hs-wismar.de/mentoring

--> Wohnen:

Studentisches Wohnen in Wismar
In den sechs Wohnheimen des Studierendenwerks werden in WIsmar bis zu 614 Plätze angeboten. Die Wohnplätze sind vorrangig in Wohngemeinschaften mit einem oder bis drei weiteren Mitbewohner*innen aller Nationalitäten. Die Bewohner werden vor Ort von Tutor*innen oder Haussprecher*innen betreut. Einzelne Sportangebote, Events und Workshops finden in und um die Wohnheime statt. Für Reperaturen steht der mobile Hausmeister-Service zur Verfügung. Auf der Internetseite des Studierendenwerks kann unter der Rubrik "Studentisches Wohnen" der Antrag auf einen Wohnheimplatz online ausgefüllt und versendet werden.

...den Antrag auf einen Wohnplatz...
stellen Studierende der Hochschulen ab 1. März des Jahres für das kommende Wintersemester, ab dem 1. September für das Sommersemester im folgenden Jahr. Jede/r Mietende wird mit einer Mieternummer registriert und erhält einen Platz auf unserer Antragsliste, der sich aus dem Eingangsdatum des Antrages ergibt. Je früher der Antrag eingeht, umso besser ist die Chance auf einen Wohnheimplatz. Die Vergabe beginnt mit dem 15. Juni für den Standort Wismar und 15. Juli für den Standort Rostock für das kommende Wintersemester. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Bewerber*innen ein Angebot für einen Wohnplatz inklusive der Allgemeinen Mietbedingungen per E-Mail zugeschickt, sofern wir einen passenden Wohnplatz anbieten können. In der Regel teilen wir Ihnen vier Wochen vor Semesterbeginn mit, ob Sie einen Wohnheimplatz bekommen haben.

...antragsberechtigt sind...
Studierende der Universität Rostock, Huchschule für Musik und Theater Rostock, Hochschule Wismar sowie Seefahrtsschule Wismar. Der Antrag wird auch dann bearbeitet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen Zulassugsbescheid oder keine Studienbescheinigung haben. Spätestens zur Vertragsunterschrift muss die Studienbescheinigung vorgelegt werden.

...nach Eingang des Online-Antrages...
erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte achtet immer darauf, eure aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.

...sobald wir ein freies Zimmer haben...
schreiben wir Sie aussschließlich per E-Mail an. Sie haben dann einige Tage Zeit, das Angebot zu prüfen. Besichtigungen sind grundsätzlich nicht möglich. Reagieren ihr in der Frist nicht, werdet ihr von der Warteliste gestrichen. Dann wird auch kein neues Angebot zugesand und der Platz auf der Warteliste ist leider verloren.

...der Vertrag...
wird bei uns grundsätzlich für ein ganzes Jahr geschlossen. Bei Vorlage entsprechender Nachweise kann der Vertrag auch über ein Jahr geschlossen werden. Mit der E-Mail zum Angebot eines Wohnplatzes erhaltet ihr den Mietvertrag, die Allgemeinen Mietbedingungen sowie die Hausordnung. Sofern Sie den Nachweis zur Immatrikulation zum Zeitpunkt der Rücksendung noch nicht beifügen können, müsst ihr diesen nachreichen. Alle Zimmer sind möbiliert, Bettwäsche ist zusätzlich buchbar und Kfz-Stellplätze können bei einigen Wohnheimen angemietet werden. Über spezielle Angebote in den einzelnen Wohnheimen könnt ihr euch unter "Details" auf der Homepage des Studierendenwerks informieren.
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Janine Hansen
Friedrich-Wolf-Str. 23 B (EG), 23966 Wismar
Email: j.hansen@stw-rw.de, wohnen@stw-rw.de
www.stw-rw.de/studentisches-wohnen

-> Informationen zu den Wohnheimen des Studierendenwerks:
Friedrich-Wolf-Straße 23/25

Wohngebiet Friedenshof, 10 minuten Fußweg zur Hochschule, in Wohneinheiten mit DU/WCs für 2-3 Personen; Etagenküchen für 9 Personen bzw. WG-Küchen für 3-5 Personen, Parkplätze (z.T. anmietbar) vorhanden; kein Fahrradkeller, aber Außenstellflächen; Waschmaschinen und Trockner im Haus; Kabelfernsehen; Datennetz- bzw. WLAN-Zugang zum RZ der Hochschule; Gemeinschaftsräume, "Studier-Stuben", Grill- und Sport-Events.

Bürgermeister-Haupt-Straße 29
Unmittelbare Nähe zur Hochschule, Mensa, Sport- und Mehrzweckhalle; Wonnemar gegenüber; in Wohneinheiten für 2-3 Personen (auch 4 Einzelapartments); 4 Wohneinheiten mit je drei Zimmern für Eltern und Kind auf Nachfrage; eine Wohneinheit (3 Einbettzimmer) rollstuhlfahrergerecht DU/WC; Küche mit Essplatz in Wohneinheit; Fahrradkeller; Waschmaschinen und Trockner im Haus; Kabelfernsehen; Datennetzzugang zum RZ der Hochschule.

Wasserstraße 16-17 "Störtebeker"
Viergeschossiger denkmalgeschützter Altbau mit ca. 20 Minuten Fußweg zur Hochschule; 3 Zimmer-WGs, teilweise mit Gemeinschaftsbalkon; Bad und WCs getrennt; Wohnflächen zwischen 17 und 27 m²; Waschmaschinen und Trockner im Haus; Kabelfernsehen; Datennetzzugang zum RZ der Hochschule.

Fischerstraße 4/Wasserstraße 3 "DreiMaster"
viergeschossiger Neubau; Einzelapartments mit Wohnflächen 14-35 m²; Maisonette-Wohnungen (auch geeignet für 2 Personen); Wohnflächen 41-44 m²; Waschmaschinen und Trockner im Haus; Kabelfernsehen; Datennetzzugang zum RZ der Hochschule.
Wasserstraße 3: viergeschossiger sanierter Altbau; 2 Zimer-WGs mit integrierter Kochzeile; (14-17 m²) und Einzelapartments; (16-19 m²)

-> Wohnheimnetz
Gibt es auch Wohheim WLAN?

Die Netzwerkinfrastruktur in den Wohnheimen wird durch das Studierendenwerk bereitgestellt (Die HS Wismar hat hierauf keinen Einfluss).
Alle Zimmer verfügen über ein kabelgebundenes Netzwerk. In jedem Zimmer befindet sich hierfür eine PC-Anschlussbuchse. Zum Teil wird auch WLAN bereitgestellt.

Wohnsitzwechsel
Wenn ihr euren Hauptwohnsitz bzw. alleinige Wohnung für die Zeit des Studium nach Wismar verlegt, müsst ihr euch beim Einwohnermeldeamt ummelden. Wendet euch dafür beim BürgerServiceCenter.

BürgerServiceCenter
Stadthaus, Am Markt 11 | 23966 Wismar
Telefon: 03841-251-0
E-Mail: BSC@wismar.de
Öffnungszeiten siehe:
www.wismar.de/Bürger/Bürgerservice/Öffnungszeiten