Einreise aus dem Ausland: Besonders strenge Regeln gelten auch weiterhin für Einreisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland, also auch für unsere internationalen Studierenden. Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern reist oder von einer Auslandsreise in ein Risikogebiet zurückkehrt, muss sich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann erst beendet werden, wenn zwei Corona-Tests im Abstand von 5 bis 7 Tagen negativ ausfallen. Bis dahin besteht die Pflicht, die Unterkunft bzw. die eigene Wohnung nicht zu verlassen und tragen dies in das Corona-Meldeformular der Hochschule ein.
Einreise aus dem Inland: Für die Einreise aus Risikogebieten im Inland gibt es künftig keine Test- und Quarantänepflicht mehr. Gleiches gilt für Bürgerinnen und Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich – aus welchem Grund auch immer – in einem Risikogebiet innerhalb Deutschland aufgehalten haben. Einzige Ausnahme: Wenn Sie Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen, sind Sie verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben. Es besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen negativen Test zu verkürzen. Bitte kontaktieren Sie, wenn Sie nach einer Reise in ein Risikogebiet Symptome verspüren, umgehend Ihren Hausarzt oder das örtliche Gesundheitsamt und tragen dies in das Corona-Meldeformular der Hochschule ein.
Tagesausflüge und Privatbesuche: Weiter verboten sind Tagesausflüge aus Risikogebieten in anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern. Private Besuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Zu ihr gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern.
Zur SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - SARS-CoV-2-QuarV
Zu weiteren Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in MV