Geschlossene Gebäude // Corona

Diese Maßnahme wird bis auf Widerruf umgesetzt.

Es gilt der Grundsatz: „Sofern Eingangstüren zu Gebäuden oder andere relevante Eingangstüren verschlossen sind, werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten diese nach dem Betreten und nach dem Verlassen wieder zu verschließen.“ Das bedeutet, dass die Türen auch von innen abzuschließen sind, wenn das Gebäude betreten wurde.

Je nach Zuständigkeitsbereich wird in zwingend notwendigen Fällen ein Zutritt ermöglicht. So wenden sich Studierende bitte an die jeweiligen Fakultätsverwaltungen und Fremdfirmen ihren Aufgaben entsprechend an das Dezernat 1.


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