Grundlage dafür ist u. a. die erfreulich hohe Quote an Geimpften (siehe Ergebnisse unserer jüngsten Befragung), die das Risiko einer Infektion mit Covid-19 und das eines schweren Krankheitsverlaufs massiv gemindert hat.
Bei der zwingenden Registrierung vor Betreten des Unterrichtsraums über die Darf-ich-rein-App wird nun eine Angabe zum Status (geimpft, genesen oder negativ getestet = 3G) abgefragt.
Der Status entscheidet über die Platzierung. Lediglich Getestete müssen einen Mindestabstand von jeweils einem Platz in alle Richtungen sicherstellen („Schachbrett-Sitzbelegung“).
Wie in grundsätzlich in allen Gebäuden gilt auch in den Lehrveranstaltungsräumen eine Pflicht zum permanenten Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes (MNS). Ausgenommen sind Lehrende, die ständig einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.
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